Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.    Geltungsbereich, Formvorschriften
(1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen uns, der

Murdotec Kunststoffe GmbH & Co. KG,
Heßlingsweg 8,
44309 Dortmund,
Deutschland,

diese vertreten durch die

Murdotec Kunststoffe Beteiligungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Detlev Höhner, Andreas Balla, Felix Tilse
Sitz der Gesellschaft: Dortmund – Registergericht Dortmund, HRA 14026
USt-IdNr.: DE 216161856

Telefon +49 231 4257798-0
Telefax +49 231 4257798-29
E-Mail info(at)murdotec.de,

und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend auch „Besteller“).

(2)    Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(3)     Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gültigen Fassung.
(4)     Diese AGB gelten nur für Bestellungen von Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5)    Die Nutzung unseres Online-Shops ist bis auf weiteres beschränkt auf Bestellungen von Unternehmern mit gewöhnlichem Aufenthalt (Rechnungsadresse) und Lieferadresse in Deutschland. In allen anderen Fällen bitten wir (weiterhin) um unmittelbare Kontaktaufnahme per Telefon, Telefax, E-Mail oder vergleichbare Kanäle.
(6)    Vertragssprache für den Online-Shop ist Deutsch.
(7)     Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt usw.), sind zumindest in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2.    Angebot und Vertragsschluss
(1)     Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen (Auftragsbestätigung).
(2)    Die Darstellung und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop beinhalten kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Der Besteller kann Produkte aus unserem Sortiment auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ sammeln. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Besteller eine rechtsverbindliche Bestellung ab, an die er für die Dauer von zwei (2) Wochen gebunden ist. Vor dem Absenden der Bestellung können die Daten jederzeit geändert und eingesehen werden. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGB und Datenschutzbestimmungen gelesen und bin mit ihnen einverstanden“ sowie „Ich bestätige, die produktspezifischen Datenblätter und Produktanwendungsinformationen gelesen und verstanden zu haben.“ diese AGB als Vertragsbestanteil akzeptiert.
Wir schicken dem Besteller daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt ist. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist und stellt keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Wir speichern den Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) unter Wahrung geltenden Datenschutzes und stellen diesen dem Besteller bei Bedarf zur Verfügung.

3.     Preise
(1)     Für Bestellungen außerhalb des Online-Shops gilt: Unsere Preise in Angeboten und Auftragsbestätigungen verstehen sich als EUR-Nettopreise FCA (an unserem Sitz) zzgl. etwaiger Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(2)    Bei Bestellungen über den Online-Shop liefern wir die Ware frei Empfangsstelle. Die hierfür zusätzlich anfallenden Versandkosten sind gestaffelt nach Warengewicht (siehe hierzu unsere FAQ); sie werden in der Bestellmaske gesondert ausgewiesen. Ab einem Warengewicht von über 300kg erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.
(3)     Erhöhen sich nach Vertragsschluss Abgaben oder Gebühren, die den Warenverkehr belasten (z.B. Zölle, Frachten, Steuern), so sind wir zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt, wenn dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war. Das Gleiche gilt bei Unvorhersehbarkeit von tariflichen Lohnerhöhungen und bei Preisänderungen von Vorlieferanten, die erst nach Vertragsschluss in Kraft treten und uns zuvor nicht bekannt waren.

4.     Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1)    Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops erfolgt die Zahlung per Vorauskasse. In Absprache, insbesondere bei Bestandskunden, ist eine Zahlung per Rechnung möglich.
(2)    In unserem Online-Shop erfolgt die Zahlung des Bestellers wahlweise per Kreditkarte, Vorkasse, Paypal, Lastschrift, Sofortüberweisung via Klarna („Sofort by Klarna“) oder auf sonstigen angebotenen Zahlungsmöglichkeiten innerhalb des Bestellvorgangs.
(3)    Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte reserviert. Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des Bestellers erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an den Besteller versenden. Bei Vorkasse nennen wir dem Besteller unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist dabei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Bei Überweisung per Vorkasse beginnen wir mit der Auftragsbearbeitung nicht vor vollständigem Zahlungseingang. Bei einer Bezahlung per PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über die Firma PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., mit Sitz in Luxemburg. Bei Zahlung per Lastschrift hat der Besteller die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen. Für die Zahlung per Sofort by Klarna gilt: Nach Abgabe der Bestellung wird der Besteller auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, muss der Besteller über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhält der Besteller beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Sofort by Klarna durchgeführt und das Konto des Bestellers belastet.
(4)    In Absprache, insbesondere gegenüber Bestandskunden, räumen wir die Möglichkeit zur Zahlung per Rechnung ein. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig.
(5)    Sofern nicht abweichend vereinbart, wird Skonto nicht gewährt.
(6)     Wir sind – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Mit Ablauf der dort festgelegten, angemessenen Zahlungsfrist gerät der Besteller unmittelbar in Verzug.
(7)     Kommt der Besteller in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Gegen entsprechenden Nachweis sind wir zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens berechtigt.
(8)    Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Verweigert der Besteller die Sicherheitsleistung oder leistet er nach Mahnung keine Vorauszahlung, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(9)     Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Der Besteller ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen aber berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
(10)    Wir haben das Recht, mit Forderungen, die wir gegen den Besteller haben, auch dann aufzurechnen, wenn unsere Forderung noch nicht fällig ist. In diesem Fall werden wir dem Besteller die Zinsdifferenz in Höhe von 5% p.a. erstatten.
(11)     Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Besteller nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.    (Teil-)Lieferung, Warenverfügbarkeit, Lieferzeit und -hindernisse, Lieferverzug, Annahmeverzug
(1)     Soweit nicht anders vereinbart, bestimmen wir die Art der Verpackung.
(2)     Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden ein von ihm ausgewähltes Produkt nicht verfügbar, so teilen wir dies dem Kunden in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(3)     Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wird dies dem Kunden ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
(4)     Die Lieferzeit wird von uns in der Auftragsbestätigung angegeben. Lieferzeiten werden in Wochen- oder Tagesterminen angegeben. Dabei handelt sich um ca.-Angaben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn ausdrücklich eine bestimmte Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wird.
(5)     Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(6)     im Fall von uns nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere bei Streik/Arbeitsausständen und Aussperrungen sowie Fällen höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und/oder unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen (dies gilt auch für unsere Vorlieferanten) führen, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Überschreiten diese einen Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Seiten berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen dann wechselseitig nicht.
(7)     Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.
(8)     Der Besteller darf die Entgegennahme unserer Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
(9)     Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5% des Netto-Auftragswertes pro Kalendertag, maximal jedoch 10% des Netto-Auftragswertes, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche/Rechte (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Besteller bleibt unbenommen nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

6.    Lieferumfang, Beratung/Auskünfte, Beistellungen des Bestellers
(1)     Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Wir behalten uns Über- bzw. Unterlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge in Bezug auf das Gewicht der Ware vor.
(2)     Soweit mit dem Besteller die Beschaffenheit des Produkts verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch uns insoweit zulässig, als sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Besteller zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
(3)     Soweit wir technische Auskünfte erteilen oder beratend tätig werden und die Auskünfte oder die Beratung nicht ausdrücklich zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung mit Ausnahme von Vorsatz.

7.    Gefahrübergang
(1)    Für Bestellungen außerhalb des Online-Shops gilt: Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt unsere Lieferung FCA (an unserem Sitz). In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe des jeweiligen Produkts an den Spediteur, den Frachtführer oder der zur Ausführung durch den Besteller bestimmten Person auf den Besteller über.
(2)    Für die Lieferung aufgrund von Bestellungen über den Online-Shop geht die Gefahr zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung auf den Besteller über.

8.    Eigentumsvorbehalt
(1)     Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer gegenüber dem Kunden bestehenden Ansprüchen einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Eintragung mitzuwirken und hat uns unverzüglich zu informieren, wenn er oder die Ware den Sitz oder Standort wechseln.
(2)    Die Gegenstände unserer Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(3)     Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt; die Weiterveräußerung ist nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
(4)     Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem vom uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
(5)     a) Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
b) Wir und der Besteller sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen uns in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.
c) Die Regelung über die Forderungsabtretung nach vorstehendem Abs. (3) gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom Besteller in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
d) Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
(6)     Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dessen Kunden verlangen.
(7)     Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller uns unverzüglich die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine(n) Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(8)     Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären ein solchen ausdrücklich.

9.    Gewährleistung, Haftung, Verjährung
9.1    Sach- und Rechtsmängel

(1)     Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Davon unberührt bleibt § 445a BGB.
(2)     Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(3)     Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(4)     Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Auf Verlangen erstatten wir dem Besteller die zum Zwecke der Nacherfüllung nachweislich erforderlichen und angemessenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Übersteigen diese voraussichtlich die für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache und den Versand der mangelbehafteten Sache üblicherweise erforderlichen Aufwendungen, so ist uns dieses zusammen mit der Mangelrüge mitzuteilen.
(5)     Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 9.4; im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
9.2    Ausschluss der Gewährleistung
(1)     Der Besteller verliert jeglichen Gewährleistungsanspruch, wenn er den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht nachkommt. Offene Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer (1) Woche nach Erhalt der Ware gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
(2)     Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung.
(3)     Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Lagerung oder Aufstellung, Nichtbeachtung der Datenblätter und der Produktanwendungsinformationen, fehlerhafter Montage, Programmierfehler, unsachgemäßer Inbetriebsetzung/Instandhaltung des Liefergegenstandes durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschwerkzeuge, bei höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag), besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder sonstigen – uns nicht zurechenbaren – Einflüssen/Ereignissen.
(4)    Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn und soweit der Besteller das Produkt nach Lieferung modifiziert oder durch Dritte modifizieren lässt und dadurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall aber trägt der Besteller die durch die Modifizierung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung.
(5)     Wir übernehmen keine Gewähr für die Geeignetheit des vom Besteller bestellten Produkts zu einem bestimmten Zweck. Das Verwendungsrisiko liegt allein beim Besteller. Dem Besteller wird dringend empfohlen, die Datenblätter und Produkthandhabungsinformationen sorgfältig zu studieren und sich bei jedem Zweifel an uns zu wenden.
(6)    Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller übermittelte Informationen, Daten und Angaben für das bestellte Produkt auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Gleiches gilt in Bezug auf die Geeignetheit der von dem Besteller ausgewählten Materialien für seine Anwendung.
9.3    Gewerbliche Schutzrechte
(1)     Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von Rechten Dritter, insbesondere geistige Eigentumsrechte wie Urheber-, Patent-, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte (im Folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Besteller wie folgt:
(a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Produkte entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
(b) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 9.4.
(c) Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
(2)     Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
(3)     Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder insoweit verursacht wird, als die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
9.4    Haftung/Schadensersatz
(1)     Wir haften in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(2)     In sonstigen Fällen haften wir – vorbehaltlich Ziffer 9.4 (3) – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht). Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf und darauf vertraut hat. In diesem Fall ist unsere Haftung allerdings beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens.
(3)     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, für die Beschaffenheit der Sache und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(4)     Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
9.5    Verjährung
(1)     Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein (1) Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Davon unberührt bleibt § 445b BGB.
(2)     Die Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen.
(3)    Die Verjährungsfrist für sonstige Schadensersatzansprüche beträgt ein (1) Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Dies gilt nicht in den Fällen von Ziffer 9.4 (1) und (3). Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.    Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund Verletzung von Schutzrechten, Freistellung
Sollten Dritte aufgrund der Nutzung des Produkts durch den Besteller Ansprüche gegen uns wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend machen, die uns nicht zurechenbar sind, ist der Besteller verpflichtet, uns von allen hieraus resultierenden Ansprüchen, Schadensersatzforderungen sowie sonstigen Kosten und Aufwendungen freizustellen und uns bei der Abwehr solcher Ansprüche bestmöglich zu unterstützen. Dies gilt nicht, soweit der Besteller die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

11.    Geheimhaltung
Unsere geschäftlichen und technischen Informationen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weiterveräußerung durch den Kunden bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für  deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werde müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Informationen verbleiben unser ausschließliches Eigentum.

12.     Erfüllungsvorbehalt
Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden.

13.    Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten des Bestellers zum Zweck der Anbahnung, des Abschlusses und/oder der Durchführung eines Vertrags gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung, einsehbar unter https://www.murdotec.de/datenschutz.html.

14.    Schlussbestimmungen
(1)     Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
(2)     Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Erfüllungsort Dortmund.
(3)     Für sämtliche Rechtsbeziehungen zum Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(4)     Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Dortmund. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.
(5)     Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien sich unverzüglich auf eine Regelung verständigen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.

Stand: 25. März 2021

 

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